Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 25.08.2022 - 12 UF 98/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,23881
OLG Hamburg, 25.08.2022 - 12 UF 98/22 (https://dejure.org/2022,23881)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 25.08.2022 - 12 UF 98/22 (https://dejure.org/2022,23881)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 25. August 2022 - 12 UF 98/22 (https://dejure.org/2022,23881)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2022,23881) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Hamburg

    § 113 Abs 1 S 2 FamFG, § 121 Nr 1 FamFG, § 126 FamFG, § 130 Abs 1 FamFG, § 1565 Abs 2 BGB
    Auslegung eines Antrags im Ehescheidungsverfahren

  • IWW
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ein Antrag, mit dem ein verfrühter Ehescheidungsantrag zurückgewiesen werden soll, ist nicht als Feststellungsantrag auszulegen, dass die Voraussetzungen für eine Ehescheidung derzeit nicht vorliegen.

  • rechtsportal.de

    Zurückweisung eines verfrühten Ehescheidungsantrags; Auslegung eines Antrags

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Auslegung eines Antrags im Ehescheidungsverfahren

  • mdr-recht.de (Kurzinformation)

    Zur Auslegung von Anträgen im Ehescheidungsverfahren

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 16.05.2017 - XI ZR 586/15

    Zur Zulässigkeit einer negativen Feststellungsklage in Widerrufsfällen

    Auszug aus OLG Hamburg, 25.08.2022 - 12 UF 98/22
    Bei der Auslegung von Prozesserklärungen ist der Grundsatz zu beachten, dass im Zweifel dasjenige gewollt ist, was nach den Maßstäben der Rechtsordnung vernünftig ist und der wohlverstandenen Interessenlage entspricht (vgl. BGH, U. v. 16.5.2017 - Az.: XI ZR 586/15, juris Rn. 11, NJW 2017, 2340).
  • BGH, 19.11.2014 - VIII ZR 79/14

    Anspruch auf Zahlung von Abschlägen auf die zu erwartende Einspeisevergütung:

    Auszug aus OLG Hamburg, 25.08.2022 - 12 UF 98/22
    Das Feststellungsinteresse liegt vor, wenn dem Recht oder der Rechtslage eine gegenwärtige Gefahr der Unsicherheit droht und die erstrebte Entscheidung geeignet ist, diese Gefahr zu beseitigen (vgl. etwa BGH, U. v. 19.11.2014 - VIII ZR 79/14, juris Rn. 29, NJW 2015, 873).
  • BGH, 20.03.2019 - XII ZB 310/18

    Scheidungsfolgenvereinbarung durch Urkunde mit zwei gleichwertigen

    Auszug aus OLG Hamburg, 25.08.2022 - 12 UF 98/22
    Es handelt sich auch nicht um einen Zwischenfeststellungsantrag im Scheidungsverbund (vgl. BGH, B. v. 20.3.2019 - XII ZB 310/18, juris Rn. 18, FamRZ 2019, 953).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht